Was ist beim Umgang mit Lizenzen und Urheberrechten zu beachten? Was beim Kinder- und Jugendschutz? Was bei der Einbindung der Eltern? Um diese Fragen ging es beim 4. Workshop.
Inputgeberin war die RechtsanwĂ€ltin Gesa StĂŒckmann.
Die Redaktion will ein Foto mit Kindern von einer Veranstaltung veröffentlichen (in der Zeitung und Online). Wie mĂŒssen die Journalisten vorgehen?
RechtsanwĂ€ltin Gesa StĂŒckmann: Ich brauche die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der Eltern (oder eines Elternteils). Die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung sollte möglichst detailliert sein. Nicht nur pauschal nach dem Motto âMein Kind darf fotografiert werdenâ. Wichtig ist ein Hinweis, wo das Bild veröffentlicht werden soll â im Printmedium und /oder online. Je konkreter die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung formuliert ist, desto besser â und konkret auch auf das Projekt bezogen.
Bis zu welcher Anzahl von Kindern muss eine EinverstÀndniserklÀrung eingeholt werden?
StĂŒckmann: Es kursieren verschiedene Zahlen von 3 bis 5. Tatsache ist: Es gibt keine feste Zahl. Im öffentlichen Raum oder bei öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt, Oktoberfest) muss jeder damit rechnen, dass er fotografiert und das Bild auch veröffentlicht wird. Bei SchĂŒlern wĂŒrde ich immer bei bis zu 30 Kindern immer um Erlaubnis fragen.
Der Journalist hat sich abgesichert, alle EinverstĂ€ndniserklĂ€rungen liegen vor. Jetzt posten aber Verwandte und Freunde das Bild zum Beispiel auf Facebook. Wer trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr die Veröffentlichung, wer muss sich rĂŒckversichern?
StĂŒckmann: Die Verantwortung tragen diejenigen, die das Bild aus dem Raum, den ich abgesichert habe, veröffentlichen. Diejenigen, die das Foto âraustragenâ sind immer verantwortlich.
Interview: Anke Vehmeier